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SCHIFAHREN - gefährlich und teuer!
Wer für Glatteis-Unfälle zahlen
muss
Vorsicht Eiszeit!
Weniger Pension für längere Arbeit
"Gestohlenes" Boot bei Nachbarn deponiert
Ab 4. November neue EU-Kennzeichen-Tafeln
SCHIFAHREN - gefährlich und teuer!
Der Versicherungsnehmer benützte während seines Winterurlaubes
die Nordabfahrt seines Urlaubsortes. Vor ihm fuhr auf der linken Pistenhälfte
ein anderer Schiläufer in kürzeren Schwüngen talwärts.
Bei dem Versuch, an diesem Schiläufer vorbeizufahren, kam es zur
Kollision mit Stürzen und Verletzungen.
In dem nachfolgenden gerichtlichen Strafverfahren stellte das Gericht
aufgrund von Zeugenaussagen fest, daß der Versicherungsnehmer als
der schnellere und bessere Schifahrer Rücksicht auf seinen Vordermann,
den er als schwächeren Läufer erkannte, hätte nehmen müssen
und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von EURO 2.180,--.
Dieses Urteil wurde von der Berufungsinstanz betätigt und haben die
Rechtsschutz-Versicherung die für die Strafverteidigung erwachsenen
Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in der Höhe von insgesamt EURO
2.045,30 getragen.
Quelle: ARAG, 1.2003

Wer für Glatteis-Unfälle
zahlen muss
Kaum Kaskoschutz für leichtsinnige Fahrer
Nach Dutzenden Unfällen durch Glatteis stellt sich für viele
Autofahrer die Frage, wer für die Folgen von Glatteis-Unfällen
aufkommt. Prinzipiell ist zwischen Kasko- und Haftpflichtversicherung
zu unterscheiden, stellt der ARBÖ fest.
Die Haftpflichtversicherung bei Glatteis ist auch juristisch gesehen
eine ziemlich glatte Sache: Sie wird immer einspringen, um den Schaden
des Unfallgegners zu bezahlen. Für Schäden am eigenen Fahrzeug
müssen Kfz-Haftpflichtversicherte auch bei Glatteis-Unfällen
selbst aufkommen.
Komplizierter wird's bei der Kaskoversicherung, die normalerweise Schäden
an beiden Unfallautos deckt. Sie zahlt bei Glatteis nur, wenn dem Versicherten
keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Eine grobe Fahrlässigkeit
könnte zu hohe Geschwindigkeit oder auch das Fahren mit Sommerreifen
bei eisglatten Straßen sein. Ausschlaggebend ist die Expertise der
Sachverständigen, die derartige Unfälle ganz genau unter die
Lupe nehmen können. Wäre der Unfall ohne Sommerreifen nachweislich
nicht passiert, zahlt die Versicherung den Schaden nicht.
Die durch Glatteis verunglückten Autofahrer können sich jedenfalls
nicht darauf verlassen, dass die Straßenverwaltung, haftet. Die
Straßenverwaltung ist zwar für das Räumen und Inordnunghalten
der Straßen verantwortlich, es kann ihr aber nicht zugemutet werden,
bei anhaltendem Schneefall oder Eisregen permanent zu streuen. Die Rechtssprechung
bei dieser sogenannten Wegehalterhaftung ist aber sehr kompliziert - erfolgreiche
Einzeldurchbrüche sind nicht auszuschließen.
- Fahrtipps bei Glatteis
Gerät das Fahrzeug auf eisglatter Fahrbahn ins Schleudern, sollten
folgende Regeln beachtet werden:
- Ruhe bewahren. In jene Richtung lenken, in die das Heck ausbricht.
Tritt das Schleudern beim Bremsen auf, sofort Bremse lösen. Während
des Korrekturvorganges auf keinen Fall bremsen.
- Beim mechanischen Getriebe in kritischen Situationen die Kupplung
treten, dadurch haben auch die angetriebenen Räder vollen Griff.
- Sollte das Fahrzeug über kein ABS (Antiblockiersystem) verfügen,
so ist die altbekannte "Stotterbremse" noch immer am wirkungsvollsten.
- Unnötige Überholmanöver und ruckartige Lenkbewegungen
unbedingt vermeiden.
- Mit niedriger Drehzahl fahren.
- In Kurven möglichst nicht beschleunigen oder bremsen.
Quelle: ARBÖ, 2.1.2003

Vorsicht Eiszeit!
Rund 12.000 spitalsbehandelte Unfälle durch Glatteis, Schnee und Eis.
"Sicher Leben" gibt Tipps wie Sie sicher übers Eis kommen.
Ab Mitte November heißt es höllisch aufpassen, denn ab diesem
Zeitpunkt herrscht eine verschärfte Situation an spiegelglatten Glatteistagen.
Laut Freizeitunfallstatistik des Instituts "Sicher Leben" wurden
im Jahr 2001 rund 12.000 Personen auf Grund von Stürzen auf Glatteis,
Schnee oder Reif im Spital behandelt. Die "Spitze des Eisbergs"
wurde mit 140 Verletzungen pro Tag im Jänner erreicht, dicht gefolgt
von 115 Verletzungen am Tag im Dezember.
Besonders gefährdet: Frauen ab 45
Mit 61 Prozent bilden Frauen den größten Anteil bei Unfällen
auf rutschigem Untergrund. Vor allem ältere Frauen sind auf Grund
ihrer Knochenkonsistenz besonders gefährdet - 44 Prozent aller Verunfallten
sind über 45 Jahre. Dr. Rupert Kisser, Leiter des Instituts "Sicher
Leben" verweist auf mögliche Folgen: "Viele Frauen leiden
an einem Verlust der Knochenfestigkeit (Osteoporose) und oft ist der gefürchtete
Oberschenkelhalsbruch die Folge eines Sturzes. Diese Diagnose bedeutet
meist eine langwierige Spitalsbehandlung. Die schwerwiegende Folge könnte
eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit für den Rest des Lebens
bedeuten".
Schwere Verletzungen durch Ausrutscher
Laut "Sicher Leben" rutschen Personen am häufigsten auf
öffentlichen Verkehrsflächen aus (60%). Aber auch die nähere
Umgebung der Wohnung, wie der Garten oder die Garageneinfahrt, kann schneller
zur Rutschpartie werden, als man denkt (20 %). Vielfach sind die Verletzungen
schwer: Mit 59 Prozent bilden Knochenbrüche den Großteil, vor
allem an Handgelenk, Unterarm und Fußknöcheln. 17 Prozent Sehnen
und Muskelverletzungen (v.a. an Knie, Fußknöcheln, Finger).
14 Prozent der Verletzungen sind Quetschungen oder Prellungen (v.a. Gehirn,
Knie, Finger). 74 Prozent verletzten sich beim Laufen oder Gehen, 12 Prozent
beim Spiel oder in der Freizeit.
Hände nicht einstecken!
Dr. Rupert Kisser, Leiter von "Sicher Leben", rät vor allem
älteren und gebrechlichen Personen bei extremen Glatteis lieber zu
Hause zu bleiben und ermahnt all jene, die auf die Straße müssen
zu besonderer Vorsicht: "Treten Sie nicht hart auf die Fersen auf
und gehen Sie lieber leicht vornüber geneigt um einen unkontrollierten
Sturz nach hinten zu vermeiden. Stecken Sie Ihre Hände nicht in die
Taschen, um notfalls das Gleichgewicht besser halten zu können und
einen Sturz abzufangen."
Zeit einplanen!
Mit einem an die Witterungsverhältnisse angepassten Verhalten kann
die eigene Sicherheit maßgeblich beeinflusst werden. Wer zu Fuß
unterwegs ist, soll bei schlechter Bodenhaftung kurze Schritte und gemäßigtes
Tempo an den Tag legen. Wer mehr Zeit für seine Wege einplant kann
sich nicht nur sicherer am Ziel wähnen, sondern sich auch ohne Hektik
am bunt gefärbten Laub erfreuen.
Hauseigentümer verpflichtet Gehwege zu räumen
Gehwege, Gehsteige und Stiegenanlagen, die entlang eines Grundstücks
führen, müssen von Eis, Schnee befreit werden: Laut Gesetz sind
Haus- bzw. Grundeigentümer für die ordnungsgemäße
Säuberung bei Schnee und gröblicher fußgängergefährdender
Verunreinigung (z.B. nasses Laub) verantwortlich. Wer sich nicht daran
hält, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 72 Euro rechnen. Kommt
eine Person zu Schaden - z.B. durch einen Sturz auf einem ungeräumten
Gehsteig -, dann haftet der Liegenschaftseigentümer. Nur ein kleiner
Trost, wenn das Bein gebrochen ist...
Quelle: Sicher Leben, 16.12.2002

Weniger Pension für längere
Arbeit
Wie geht es weiter mit unseren Pensionen? 40 Experten haben sich den
Kopf über die Zukunft des heimischen Pensionssystems zerbrochen und
am Donnerstag ihre Ergebnisse vorgestellt.
Politiker werden damit keine große Freude haben - zumindest wenn
es darum geht, die Experten-Botschaften an die Wähler zu bringen.
Eine Frage der "Gerechtigkeit"
Für den Leiter der Pensionsreform-Kommission, Theodor Tomandl, ist
eine große Pensionsreform unvermeidlich. Diese müsse so rasch
wie möglich kommen, um "den Generationenvertrag zu stärken
und eine Überforderung der jungen Generation zu vermeiden",
so Tomandl.
Die Dringlichkeit von baldigen Maßnahmen begründete Tomandl
mit der demografischen Entwicklung und dem sich daraus ergebenden steigenden
Finanzierungsbedarf der Pensionsversicherung.
Die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter nimmt in den nächsten
Jahrzehnten deutlich ab und die Zahl der älteren Personen deutlich
zu.
Steigender Finanzierungsbedarf
Selbst wenn die Erwerbsquote auch bei den über 55-Jährigen steigt,
würde sich der Finanzbedarf von derzeit rund 10,5 Prozent des BIP
bis 2035 oder 2040 auf 14,2 bis 15,6 Prozent erhöhen.
Allein mit einer Erhöhung der Einnahmen über Beiträge oder
Steuern sei das Problem aber nicht zu bewältigen, nötig seien
langfristige Maßnahmen auf der Leistungsseite, betonte Tomandl.
80 Prozent bei 65 Jahren
Die Experten schlagen vor, dass man künftig bei einem Pensionsantritt
mit 65 Jahren und 45 Versicherungsjahren 80 Prozent des letzten Aktiveinkommens
als Nettopension erhalten solle.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Kommission mehrere Rechenmodelle
vorgelegt, die Grundlage für die Entscheidung der Politik sein sollen.
Alle Modelle gehen davon aus, dass Frauen und Männer künftig
mit 65 Jahren in Pension gehen. Wer früher geht, dessen Pension könne
nicht so hoch sein.
Nicht mehr die besten Arbeitsjahre zählen
Dazu schlägt die Kommission vor, als Basis für die Pensionsberechnung
statt der derzeit besten 15 Jahre de facto die gesamte Lebensarbeitszeit
als Durchrechnungszeitraum zu nehmen.
Für Tomandl ist das auch eine Frage der Gerechtigkeit, weil derzeit
etwa Arbeiter mit einem flacheren Einkommensverlauf benachteiligt sind.
Damit Menschen, die früher in Pension gehen, weniger Geld erhalten,
schlägt die Kommission Abschläge von drei bis vier Prozent pro
Jahr vor. Derzeit sind es drei Prozent. Tomandl verwies darauf, dass in
anderen Ländern die Abschläge bei sechs bis acht Prozent liegen.
Pensionskonten: Wer länger spart, erhält mehr
Die andere Möglichkeit seien Pensionskonten, bei denen der Versicherte
durch die eingezahlten Beiträge eine Kapitalsumme hat, über
die er selbst verfügen kann. Geht er später in Pension, bekommt
er mehr, geht er früher, erhält er weniger.
Bei der jährlichen Pensionserhöhung tritt die Kommission für
ein Abgehen von der Nettoanpassung hin zu einer Inflationsabgeltung ein.
Alterssicherung bei Frauen
Zur eigenständigen Alterssicherung von Frauen schlägt die Kommission
vor, die pensionsbegründenden Zeiten für gesellschaftlich wichtige
Tätigkeiten wie Kindererziehung zu verlängern, die Anzahl der
Ersatzzeiten zu erhöhen oder die Bemessungsgrundlage zu erhöhen.
Als möglichen anderen Weg nennen die Experten das Pensionssplitting
bei Ehescheidung.
Maßnahmen gegen Invaliditätspension
Zu den Invaliditätspensionen betonte Tomandl, dass man zunächst
die Entstehung von Invalidität vermeiden müsse. Dazu solle es
medizinische Untersuchungen vor der Berufswahl geben. Die betriebliche
Gesundheitsförderung soll ausgebaut, etwa regelmäßiges
Training im Betrieb ermöglicht werden.
Neben der Vorsorge müsse auch die Rehabilitation ausgebaut werden.
Statt des derzeitigen Alles-oder-nichts-Prinzips schlägt die Kommission
für Menschen, die vermindert arbeitsfähig sind, eine Teilpension
vor
Quelle: ORF, 12.12.2002

"Gestohlenes" Boot bei Nachbarn
deponiert
WIEN (SN, APA). "Eigenartige Elemente, die sich im ehemaligen Ostblock
befinden", hätten ihm sein Sportboot gestohlen, lamentierte
ein Geschäftsmann am Freitag im Wiener Landesgericht. Verurteilt
wurde aber er selbst - zu 15 Monaten teilbedingt wegen versuchten Versicherungsbetrugs.
Die Richterin hatte keine Zweifel, dass der Angeklagte die "Lucia"
nach Tschechien gebracht hatte, um sie dann als gestohlen zu melden und
25.000 Euro Schadenersatz zu verlangen. Demgegenüber hatte der Mann
behauptet, sein Sportboot wäre auf dem Parkplatz einer Raststätte
von seinem Pkw abgekoppelt worden.
Der Versicherung kam diese Geschichte spanisch vor. Ein Ermittler klapperte
deshalb jene Adressen in Tschechien ab, an denen der Geschäftsmann
regelmäßig anzutreffen ist. Prompt wurde ebendort die vermisste
"Lucia" entdeckt. Berufung.
Quelle: Salzburger Nachrichten, 23.11.2002

Ab 4. November neue EU-Kennzeichen-Tafeln
(Wien, 15.10.2002) Ab 4. November werden bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen
die neuen EU-Kennzeichen-Tafeln gegen einen Kostenersatz von 18 Euro ausgegeben.
Die alten Kennzeichen bleiben weiter gültig und sollten sinnvollerweise
erst beim nächsten Fahrzeugwechsel gegen EU-Kennzeichen-Tafeln ausgetauscht
werden. Bei Zulassungen werden ab 4. November ausschließlich die
EU-Kennzeichen-Tafeln ausgegeben. Die gewohnte Nummer auf den neuen Tafeln
kann man nur erhalten, wenn man die Tafeln rechtzeitig - etwa 14 Tage
vorher bestellt.
Achtung! Tafeln mit der bisherigen Buchstaben/Ziffern-Kombination sollten
jedenfalls dann bestellt werden, wenn das Kennzeichen als Nachweis für
eine Parkerlaubnis (z.B. Wiener Parkraumbewirtschaftung), für die
Befahrung von Mautstraßen oder andere Ausnahmeregelungen dient.
Quelle: Verband der Versicherungsnehmen Österreichs, 15.10.2002

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