HOME|WIR ÜBER UNS|PRODUKTE|SERVICE|KONTAKT|LINKS
   
Service / News
News
Newsarchiv
Feedback
Anbot anfordern
Newsletter
 
Sitemap
 
 

SCHIFAHREN - gefährlich und teuer!
Wer für Glatteis-Unfälle zahlen muss
Vorsicht Eiszeit!
Weniger Pension für längere Arbeit
"Gestohlenes" Boot bei Nachbarn deponiert
Ab 4. November neue EU-Kennzeichen-Tafeln

SCHIFAHREN - gefährlich und teuer!


Der Versicherungsnehmer benützte während seines Winterurlaubes die Nordabfahrt seines Urlaubsortes. Vor ihm fuhr auf der linken Pistenhälfte ein anderer Schiläufer in kürzeren Schwüngen talwärts.
Bei dem Versuch, an diesem Schiläufer vorbeizufahren, kam es zur Kollision mit Stürzen und Verletzungen.
In dem nachfolgenden gerichtlichen Strafverfahren stellte das Gericht aufgrund von Zeugenaussagen fest, daß der Versicherungsnehmer als der schnellere und bessere Schifahrer Rücksicht auf seinen Vordermann, den er als schwächeren Läufer erkannte, hätte nehmen müssen und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von EURO 2.180,--.
Dieses Urteil wurde von der Berufungsinstanz betätigt und haben die Rechtsschutz-Versicherung die für die Strafverteidigung erwachsenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in der Höhe von insgesamt EURO 2.045,30 getragen.


Quelle: ARAG, 1.2003

zum Seitenanfang

 

Wer für Glatteis-Unfälle zahlen muss
Kaum Kaskoschutz für leichtsinnige Fahrer

Nach Dutzenden Unfällen durch Glatteis stellt sich für viele Autofahrer die Frage, wer für die Folgen von Glatteis-Unfällen aufkommt. Prinzipiell ist zwischen Kasko- und Haftpflichtversicherung zu unterscheiden, stellt der ARBÖ fest.

Die Haftpflichtversicherung bei Glatteis ist auch juristisch gesehen eine ziemlich glatte Sache: Sie wird immer einspringen, um den Schaden des Unfallgegners zu bezahlen. Für Schäden am eigenen Fahrzeug müssen Kfz-Haftpflichtversicherte auch bei Glatteis-Unfällen selbst aufkommen.

Komplizierter wird's bei der Kaskoversicherung, die normalerweise Schäden an beiden Unfallautos deckt. Sie zahlt bei Glatteis nur, wenn dem Versicherten keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Eine grobe Fahrlässigkeit könnte zu hohe Geschwindigkeit oder auch das Fahren mit Sommerreifen bei eisglatten Straßen sein. Ausschlaggebend ist die Expertise der Sachverständigen, die derartige Unfälle ganz genau unter die Lupe nehmen können. Wäre der Unfall ohne Sommerreifen nachweislich nicht passiert, zahlt die Versicherung den Schaden nicht.

Die durch Glatteis verunglückten Autofahrer können sich jedenfalls nicht darauf verlassen, dass die Straßenverwaltung, haftet. Die Straßenverwaltung ist zwar für das Räumen und Inordnunghalten der Straßen verantwortlich, es kann ihr aber nicht zugemutet werden, bei anhaltendem Schneefall oder Eisregen permanent zu streuen. Die Rechtssprechung bei dieser sogenannten Wegehalterhaftung ist aber sehr kompliziert - erfolgreiche Einzeldurchbrüche sind nicht auszuschließen.

  • Fahrtipps bei Glatteis
    Gerät das Fahrzeug auf eisglatter Fahrbahn ins Schleudern, sollten folgende Regeln beachtet werden:
  • Ruhe bewahren. In jene Richtung lenken, in die das Heck ausbricht. Tritt das Schleudern beim Bremsen auf, sofort Bremse lösen. Während des Korrekturvorganges auf keinen Fall bremsen.
  • Beim mechanischen Getriebe in kritischen Situationen die Kupplung treten, dadurch haben auch die angetriebenen Räder vollen Griff.
  • Sollte das Fahrzeug über kein ABS (Antiblockiersystem) verfügen, so ist die altbekannte "Stotterbremse" noch immer am wirkungsvollsten.
  • Unnötige Überholmanöver und ruckartige Lenkbewegungen unbedingt vermeiden.
  • Mit niedriger Drehzahl fahren.
  • In Kurven möglichst nicht beschleunigen oder bremsen.


Quelle: ARBÖ, 2.1.2003

zum Seitenanfang

 

Vorsicht Eiszeit!


Rund 12.000 spitalsbehandelte Unfälle durch Glatteis, Schnee und Eis. "Sicher Leben" gibt Tipps wie Sie sicher übers Eis kommen.

Ab Mitte November heißt es höllisch aufpassen, denn ab diesem Zeitpunkt herrscht eine verschärfte Situation an spiegelglatten Glatteistagen. Laut Freizeitunfallstatistik des Instituts "Sicher Leben" wurden im Jahr 2001 rund 12.000 Personen auf Grund von Stürzen auf Glatteis, Schnee oder Reif im Spital behandelt. Die "Spitze des Eisbergs" wurde mit 140 Verletzungen pro Tag im Jänner erreicht, dicht gefolgt von 115 Verletzungen am Tag im Dezember.

Besonders gefährdet: Frauen ab 45
Mit 61 Prozent bilden Frauen den größten Anteil bei Unfällen auf rutschigem Untergrund. Vor allem ältere Frauen sind auf Grund ihrer Knochenkonsistenz besonders gefährdet - 44 Prozent aller Verunfallten sind über 45 Jahre. Dr. Rupert Kisser, Leiter des Instituts "Sicher Leben" verweist auf mögliche Folgen: "Viele Frauen leiden an einem Verlust der Knochenfestigkeit (Osteoporose) und oft ist der gefürchtete Oberschenkelhalsbruch die Folge eines Sturzes. Diese Diagnose bedeutet meist eine langwierige Spitalsbehandlung. Die schwerwiegende Folge könnte eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit für den Rest des Lebens bedeuten".

Schwere Verletzungen durch Ausrutscher
Laut "Sicher Leben" rutschen Personen am häufigsten auf öffentlichen Verkehrsflächen aus (60%). Aber auch die nähere Umgebung der Wohnung, wie der Garten oder die Garageneinfahrt, kann schneller zur Rutschpartie werden, als man denkt (20 %). Vielfach sind die Verletzungen schwer: Mit 59 Prozent bilden Knochenbrüche den Großteil, vor allem an Handgelenk, Unterarm und Fußknöcheln. 17 Prozent Sehnen und Muskelverletzungen (v.a. an Knie, Fußknöcheln, Finger). 14 Prozent der Verletzungen sind Quetschungen oder Prellungen (v.a. Gehirn, Knie, Finger). 74 Prozent verletzten sich beim Laufen oder Gehen, 12 Prozent beim Spiel oder in der Freizeit.

Hände nicht einstecken!
Dr. Rupert Kisser, Leiter von "Sicher Leben", rät vor allem älteren und gebrechlichen Personen bei extremen Glatteis lieber zu Hause zu bleiben und ermahnt all jene, die auf die Straße müssen zu besonderer Vorsicht: "Treten Sie nicht hart auf die Fersen auf und gehen Sie lieber leicht vornüber geneigt um einen unkontrollierten Sturz nach hinten zu vermeiden. Stecken Sie Ihre Hände nicht in die Taschen, um notfalls das Gleichgewicht besser halten zu können und einen Sturz abzufangen."

Zeit einplanen!
Mit einem an die Witterungsverhältnisse angepassten Verhalten kann die eigene Sicherheit maßgeblich beeinflusst werden. Wer zu Fuß unterwegs ist, soll bei schlechter Bodenhaftung kurze Schritte und gemäßigtes Tempo an den Tag legen. Wer mehr Zeit für seine Wege einplant kann sich nicht nur sicherer am Ziel wähnen, sondern sich auch ohne Hektik am bunt gefärbten Laub erfreuen.

Hauseigentümer verpflichtet Gehwege zu räumen
Gehwege, Gehsteige und Stiegenanlagen, die entlang eines Grundstücks führen, müssen von Eis, Schnee befreit werden: Laut Gesetz sind Haus- bzw. Grundeigentümer für die ordnungsgemäße Säuberung bei Schnee und gröblicher fußgängergefährdender Verunreinigung (z.B. nasses Laub) verantwortlich. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 72 Euro rechnen. Kommt eine Person zu Schaden - z.B. durch einen Sturz auf einem ungeräumten Gehsteig -, dann haftet der Liegenschaftseigentümer. Nur ein kleiner Trost, wenn das Bein gebrochen ist...


Quelle: Sicher Leben, 16.12.2002

zum Seitenanfang

 

Weniger Pension für längere Arbeit

Wie geht es weiter mit unseren Pensionen? 40 Experten haben sich den Kopf über die Zukunft des heimischen Pensionssystems zerbrochen und am Donnerstag ihre Ergebnisse vorgestellt.

Politiker werden damit keine große Freude haben - zumindest wenn es darum geht, die Experten-Botschaften an die Wähler zu bringen.

Eine Frage der "Gerechtigkeit"
Für den Leiter der Pensionsreform-Kommission, Theodor Tomandl, ist eine große Pensionsreform unvermeidlich. Diese müsse so rasch wie möglich kommen, um "den Generationenvertrag zu stärken und eine Überforderung der jungen Generation zu vermeiden", so Tomandl.
Die Dringlichkeit von baldigen Maßnahmen begründete Tomandl mit der demografischen Entwicklung und dem sich daraus ergebenden steigenden Finanzierungsbedarf der Pensionsversicherung.
Die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter nimmt in den nächsten Jahrzehnten deutlich ab und die Zahl der älteren Personen deutlich zu.
Steigender Finanzierungsbedarf
Selbst wenn die Erwerbsquote auch bei den über 55-Jährigen steigt, würde sich der Finanzbedarf von derzeit rund 10,5 Prozent des BIP bis 2035 oder 2040 auf 14,2 bis 15,6 Prozent erhöhen.
Allein mit einer Erhöhung der Einnahmen über Beiträge oder Steuern sei das Problem aber nicht zu bewältigen, nötig seien langfristige Maßnahmen auf der Leistungsseite, betonte Tomandl.
80 Prozent bei 65 Jahren
Die Experten schlagen vor, dass man künftig bei einem Pensionsantritt mit 65 Jahren und 45 Versicherungsjahren 80 Prozent des letzten Aktiveinkommens als Nettopension erhalten solle.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Kommission mehrere Rechenmodelle vorgelegt, die Grundlage für die Entscheidung der Politik sein sollen.
Alle Modelle gehen davon aus, dass Frauen und Männer künftig mit 65 Jahren in Pension gehen. Wer früher geht, dessen Pension könne nicht so hoch sein.
Nicht mehr die besten Arbeitsjahre zählen
Dazu schlägt die Kommission vor, als Basis für die Pensionsberechnung statt der derzeit besten 15 Jahre de facto die gesamte Lebensarbeitszeit als Durchrechnungszeitraum zu nehmen.
Für Tomandl ist das auch eine Frage der Gerechtigkeit, weil derzeit etwa Arbeiter mit einem flacheren Einkommensverlauf benachteiligt sind.
Damit Menschen, die früher in Pension gehen, weniger Geld erhalten, schlägt die Kommission Abschläge von drei bis vier Prozent pro Jahr vor. Derzeit sind es drei Prozent. Tomandl verwies darauf, dass in anderen Ländern die Abschläge bei sechs bis acht Prozent liegen.

Pensionskonten: Wer länger spart, erhält mehr
Die andere Möglichkeit seien Pensionskonten, bei denen der Versicherte durch die eingezahlten Beiträge eine Kapitalsumme hat, über die er selbst verfügen kann. Geht er später in Pension, bekommt er mehr, geht er früher, erhält er weniger.
Bei der jährlichen Pensionserhöhung tritt die Kommission für ein Abgehen von der Nettoanpassung hin zu einer Inflationsabgeltung ein.
Alterssicherung bei Frauen
Zur eigenständigen Alterssicherung von Frauen schlägt die Kommission vor, die pensionsbegründenden Zeiten für gesellschaftlich wichtige Tätigkeiten wie Kindererziehung zu verlängern, die Anzahl der Ersatzzeiten zu erhöhen oder die Bemessungsgrundlage zu erhöhen. Als möglichen anderen Weg nennen die Experten das Pensionssplitting bei Ehescheidung.

Maßnahmen gegen Invaliditätspension
Zu den Invaliditätspensionen betonte Tomandl, dass man zunächst die Entstehung von Invalidität vermeiden müsse. Dazu solle es medizinische Untersuchungen vor der Berufswahl geben. Die betriebliche Gesundheitsförderung soll ausgebaut, etwa regelmäßiges Training im Betrieb ermöglicht werden.
Neben der Vorsorge müsse auch die Rehabilitation ausgebaut werden. Statt des derzeitigen Alles-oder-nichts-Prinzips schlägt die Kommission für Menschen, die vermindert arbeitsfähig sind, eine Teilpension vor


Quelle: ORF, 12.12.2002

zum Seitenanfang

 

"Gestohlenes" Boot bei Nachbarn deponiert


WIEN (SN, APA). "Eigenartige Elemente, die sich im ehemaligen Ostblock befinden", hätten ihm sein Sportboot gestohlen, lamentierte ein Geschäftsmann am Freitag im Wiener Landesgericht. Verurteilt wurde aber er selbst - zu 15 Monaten teilbedingt wegen versuchten Versicherungsbetrugs.
Die Richterin hatte keine Zweifel, dass der Angeklagte die "Lucia" nach Tschechien gebracht hatte, um sie dann als gestohlen zu melden und 25.000 Euro Schadenersatz zu verlangen. Demgegenüber hatte der Mann behauptet, sein Sportboot wäre auf dem Parkplatz einer Raststätte von seinem Pkw abgekoppelt worden.
Der Versicherung kam diese Geschichte spanisch vor. Ein Ermittler klapperte deshalb jene Adressen in Tschechien ab, an denen der Geschäftsmann regelmäßig anzutreffen ist. Prompt wurde ebendort die vermisste "Lucia" entdeckt. Berufung.


Quelle: Salzburger Nachrichten, 23.11.2002

zum Seitenanfang

 

Ab 4. November neue EU-Kennzeichen-Tafeln


(Wien, 15.10.2002) Ab 4. November werden bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen die neuen EU-Kennzeichen-Tafeln gegen einen Kostenersatz von 18 Euro ausgegeben. Die alten Kennzeichen bleiben weiter gültig und sollten sinnvollerweise erst beim nächsten Fahrzeugwechsel gegen EU-Kennzeichen-Tafeln ausgetauscht werden. Bei Zulassungen werden ab 4. November ausschließlich die EU-Kennzeichen-Tafeln ausgegeben. Die gewohnte Nummer auf den neuen Tafeln kann man nur erhalten, wenn man die Tafeln rechtzeitig - etwa 14 Tage vorher bestellt.
Achtung! Tafeln mit der bisherigen Buchstaben/Ziffern-Kombination sollten jedenfalls dann bestellt werden, wenn das Kennzeichen als Nachweis für eine Parkerlaubnis (z.B. Wiener Parkraumbewirtschaftung), für die Befahrung von Mautstraßen oder andere Ausnahmeregelungen dient.


Quelle: Verband der Versicherungsnehmen Österreichs, 15.10.2002

zum Seitenanfang