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Krankheit und Unfall führen schnell zu einem ungewollten Betriebstillstand.
Die Betriebsunterbrechungs-Versicherung sorgt für die Einkommenssicherung
und den Ersatz der fortlaufenden Betriebsausgaben.
Die Höhe der Versicherung kann frei gewählt werden.
Sie darf jedoch nicht höher als der tatsächliche Betriebsgewinn
zuzüglich der fortlaufenden Fixkosten im Ausmaß eines vollen
Rechnungsjahres sein.
Leistung ab dem 3. Tag
Deckung bei Betriebsunterbrechung verursacht durch Krankheit bzw. Unfall
oder einen Sachschaden in der Praxis (Feuer, Einbruchsdiebstahl, Austreten
von Leitungswasser, Sturmschäden).
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